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geldzurueckholen.de Betrug melden
Menschen 3 Personen

Redaktion

Jeder Eintrag trägt den Namen der Person, die ihn gegen die Meldung der Behörde geprüft hat.

Prüfung
  • Martin Schreiber Prüft Einträge gegen die Originalmeldung
  • Felix Neumann Prüft Einträge gegen die Originalmeldung
  • Stefan Richter Prüft Einträge gegen die Originalmeldung

Was Prüfen hier bedeutet

Eine geprüfte Zeile heißt: eine Person hat die Meldung der Aufsichtsbehörde geöffnet und den fertigen Eintrag daneben gelegt. Verglichen werden fünf Dinge, und keines davon wird aus einem anderen abgeleitet.

  1. Der Name des Anbieters, exakt so, wie die Behörde ihn schreibt. Behörden schreiben Domains entschärft, etwa beispiel(.)de. Die lesbare Schreibweise wird wiederhergestellt, der Name selbst nie verändert.
  2. Das Datum der Veröffentlichung und die warnende Behörde. Beides steht sichtbar im Eintrag und bestimmt, wie aktuell der Eintrag gilt.
  3. Der zitierte Wortlaut, Zeichen für Zeichen. Nicht gekürzt, nicht ergänzt, keine Auslassungspunkte. Ein Zitat, das diese Regel verletzt, lässt sich technisch nicht veröffentlichen: die Prüfung beim Erzeugen der Seite bricht ab.
  4. Der Link auf die Originalmeldung, geöffnet und nicht nur kopiert. Er muss auf die Domain der Behörde führen und die zitierte Passage tatsächlich enthalten.
  5. Die Zuordnung. Betrifft die Warnung den Missbrauch des Namens eines echten, zugelassenen Unternehmens, muss der Eintrag das ausdrücklich sagen. Fehlt dieser Hinweis, erscheint der Eintrag nicht.

Der Name der prüfenden Person und das Datum der Prüfung stehen in jedem Eintrag im Feld Geprüft. Das ist keine Formalie: es soll nachvollziehbar sein, wer wann für welchen Satz eingestanden ist.

Die Einordnung ist vom Beleg getrennt

Was die Behörde festgestellt hat, und was wir daraus schließen, stehen sichtbar auseinander. Das Zitat ist als Zitat gesetzt und verlinkt auf das Original. Wenn ein Eintrag beschreibt, wie der Kontakt über WhatsApp oder Telegram zustande kommt, wie Betroffene zu Konten bei Kraken, Coinbase oder Bitpanda geschickt werden und an welcher Stelle der Kette das Geld verschwindet, dann ist das unsere Einordnung. Sie stützt sich auf eine Vielzahl gleichlautender Aufsichtsmeldungen und auf das, was uns Betroffene über das Meldeformular schildern.

Was mit Ihren Meldungen passiert

Meldungen fließen in die Einordnung ein und helfen dabei, neue Domains derselben Gruppe früh zu erkennen. Ein Eintrag entsteht daraus nicht: dafür braucht es immer eine veröffentlichte behördliche Warnung. Personenbezogene Angaben aus Meldungen erscheinen niemals auf der Website. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Was die Redaktion nicht ist

Wir sind keine Behörde und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir erteilen keine Rechtsberatung, vertreten niemanden und holen kein Geld zurück. Wenn Ihr Fall eine anwaltliche Vertretung braucht, sagen wir Ihnen das und nennen Ihnen die zuständigen offiziellen Stellen, ohne dafür eine Vermittlungsprovision zu nehmen. Wir nehmen auch kein Geld dafür, einen Eintrag zu erstellen, zu ändern oder zu entfernen.

Kontakt zur Redaktion

Hinweise auf neue Fälle, Korrekturwünsche und Presseanfragen erreichen die Redaktion unter [email protected]. Wenn Sie einen eigenen Fall schildern möchten, nutzen Sie besser das Meldeformular: dort sind die Angaben schon geordnet, was die Bearbeitung beschleunigt.

Siehe auch Redaktionsrichtlinien, Methodik und Korrekturen.

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